Fahr­er­laub­nis­klas­sen

Auto
Auto
B
  • Kraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t + Anhänger bis 750 kg
  • Wenn Anhänger über 750 kg, dann Pkw + Anhänger max. 3,5 t
  • bis 8 Sitzplätze (exkl. Fahrer)
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 mit BF17)
  • inkl. Klassen AM und L
Auto mit Anhänger
BE
  • Kraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t + Anhänger bis 3,5 t
  • Fahrzeug bis zu 8 Sitzplätze (exkl. Fahrer)
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
  • Vorbesitz Klasse B benötigt
Auto mit Anhänger
B96
  • keine eigene Klasse, sondern Erweiterung der Klasse B
  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 4250 kg
  • Vorbesitz Klasse B benötigt
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit BF17)
Zweirad
AM
AM
  • Moped
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Hubraum 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
A1
A1
  • Leichtkraftrad
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Hubraum 125 ccm
  • Leistung 11kW bzw. 0,1 kW/kg
A2
A2
  • Motorrad mit beschränkter Leistung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Leistung 35 kW bzw. 0,2 kW/kg
A
A
  • Motorrad
  • Mindestalter 24 Jahre bzw. 2 Jahre Besitz A2
  • Hubraum / Leistung unbegrenzt
schwere Fahrzeuge
T
T
  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bbH max. 40 km/h, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 (bis 40 km/h), 18 (bis 60 km/h)
C1
C1
  • Kraftwagen mit 3500 kg, aber höchstens 7500 kg zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz Klasse B benötigt
  • Befristet auf 5 Jahre nach ärztlicher Untersuchung und Sehtest
C
C
  • Kraftwagen mit mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen
  • ein Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter: 21
  • Unter 21 Jahren Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig
  • Befristet auf 5 Jahre nach ärztlicher Untersuchung und Sehtest
  • Vorbesitz Klasse B benötigt
CE
CE
  • Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ohne Beschränkung des Gewichtes nach oben
  • Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre nach ärztlicher Untersuchung
  • Mindestalter: 21
  • Unter 21 Jahren Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig
  • Vorbesitz Klasse C benötigt

Fahrausbildung

Theorie

Jeden Monat führen wir einen dreieinhalbwöchigen Abendkurs und in den Ferien einwöchige Intensivkurse durch.

Der Einstieg in laufende Kurse ist bei uns jederzeit möglich.

Nach dem interessanten interaktiven Unterricht und einer intensiven Prüfungsvorbereitung (mit Lehrbuch, Smartphone, Tablet und PC) folgt die theoretische Prüfung.

Diese kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Unser Unterrichtsraum ist klimatisiert, sodass auch im Sommer eine angenehme Lernatmosphäre herrscht.

Praxis

Ausbildungszeiten und Treffpunkte werden bei uns natürlich ganz individuell von Montag bis Sonnabend nach Ihren Möglichkeiten abgesprochen.

Sie können Ihre Fahrausbildung auch schon parallel zur Theorie beginnen, wenn mindestens vier Theoriestunden besucht worden sind, wir empfehlen aber, erst die Theorieprüfung zu absolvieren und dann mit der praktischen Ausbildung zu beginnen.

Prima Klima und Top Ausbildung garantieren Spaß beim Lernen, sicheres Fahren und sehr gute Prüfungsergebnisse.

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Führerscheinantrag

Den Antrag erhältst du bei uns oder bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes deines Hauptwohnsitzes. Dort ist dieser dann auch einzureichen. Die Gebühr dafür beträgt zur Zeit ca 45,- €.

Zu dem Antrag benötigst du weiterhin:

  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) vom Optiker
  • einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, welchen verschiedene Hilfsorganisationen und Sanitätsschulen anbieten

zusätzlich bei "Begleitendes Fahren mit 17":

  • die Zustimmung der Eltern (Beiblatt 1)
  • Angaben zur Begleitperson (Beiblatt 2)
  • Kopie Führerschein und Personalausweis jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite)

zusätzlich für die Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a FeV

Für die Klassen C und CE:

  • augenärztliche und körperliche Tauglichkeitsuntersuchung (kann beim Betriebsmediziner durchgeführt werden)
  • Nachweis in "Erster Hilfe"

Für den „Mofaschein“ genügt die Anmeldung bei uns.
Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist erforderlich, wenn du das Mindestalter für die entsprechende FS - Klasse noch nicht erreicht hast.

Informationen zur Führerscheinstelle im Landratsamt Pirna:

01796 Pirna, Schlosshof 2/4 Haus SF
Postanschrift : Landratsamt, Postfach 10 02 53/54, 01782 Pirna
Telefon : 03501 - 515 42 31/35
Telefax : 03501 - 515 42 09
www.landratsamt-pirna.de

Der Führerschein mit 17 für Klassen B / B96 / BE

Wann kann ich anfangen?
- Ab 16 1/2 ist Antragstellung und Ausbildung möglich
Was läuft?
- Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis für die Klasse B / B96 bzw. BE wie mit "18". Nach erfolgreichem Abschluss wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren ausgestellt.
Begleitpersonen
  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines Kl. B sein,
  • dürfen nicht mehr als 1 Punkt in "Flensburg" haben,
  • kein verwandtschaftliches Verhältnis erforderlich, Anzahl nicht begrenzt - je 9,70 €

bis "18" - Fahren nur zusammen mit eingetragener Begleitperson
ab "18" - Umtausch in den Kartenführerschein

Sonstige wichtige Hinweise
  • Prüfbescheinigung nur innerhalb Deutschlands (und Österreichs) gültig - keine Auslandsfahrten möglich!
  • Mitführen eines Ausweisdokumentes mit Bild erforderlich
  • Fahren ohne Begleiter führt zum Widerruf der Prüfbescheinigung
  • Die Klassen AM und L sind in die Klasse B eingeschlossen und können ohne Begleiter gefahren werden (Mindestalter bereits erreicht).
  • Der Führerschein mit "17" geht nur für die Klassen B / B96 bzw. BE, andere FS-Klassen, wie z.B. Kl. A2, können weiterhin erst mit 17 1/2 beantragt werden.

Seminare

Fahreignungs­seminar (FES) zum Punkteabbau
Punkte Ergebnis
1 bis 5 freiwillig, Punktestand wird um einen Punkt reduziert
6 bis 7 freiwillig, Punktestand wird nicht reduziert
8 Führerschein wird entzogen
Wiedererteilung erst nach Sperrfrist (mind. 6 Monate) und evtl. Auflagen (z.B. MPU) auf Antrag möglich
Inhalt
  • 2 verkehrspädagogische Module mit je 90 Minuten im Abstand von mindestens 1 Woche als Einzel- oder Gruppenseminar in einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis "Verkehrspädagogik"
  • 2 verkehrspsychologische Module mit je 75 Minuten im Abstand von mindestens 3 Wochen als Einzelseminar bei einem Verkehrspsychologen mit der Seminarerlaubnis FES
Sonstiges
  • Das Seminar muss nicht am Hauptwohnsitz, sondern kann deutschlandweit absolviert werden.
  • Freiwillige Seminare sind nur einmal in 5 Jahren zulässig.
  • Bei 4 Punkten erfolgt in der Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Behörde.
  • (gebührenpflichtig, aber keinerlei Folgen).
  • Das Formular zur Abfrage seines Punktestandes kann man unter www.kba.de ausdrucken.
  • Die Abfrage ist gebührenfrei, es ist nur eine Ausweiskopie notwendig.
Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit (ASF)
Wann?

Anordnung durch die Behörde bei zwei geringfügigen oder einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung (in der Regel ab 60,00 € Bußgeld / 1 Punkt) innerhalb der Probezeit.

Inhalt
  • 4 Gruppensitzungen je 135 Minuten mit 6 - 12 Teilnehmern in einer “ASF”-zertifizierten Fahrschule
  • Kursdauer mindestens 2, aber höchstens 4 Wochen
  • 1 Testfahrt im öffentlichen Straßenverkehr (je Teilnehmer mind. 30 Minuten) nach der ersten Gruppensitzung mit 2 - 3 Gruppenmitgliedern und dem Seminarleiter
Sonstiges
  • Wird die Frist zur Seminarteilnahme ( 2 Monate) nicht eingehalten, wird der Führerschein entzogen.
  • Das Seminar muss nicht am Hauptwohnsitz, sondern kann deutschlandweit absolviert werden.
Danach?
  • Die Regelprobezeit verlängert sich von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
  • Bei einer erneuten schwerwiegenden oder zwei geringfügigen Zuwiderhandlungen erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Behörde mit der Empfehlung, sich einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen.
  • Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird der Führerschein entzogen.