Jeden Monat führen wir einen dreieinhalbwöchigen Abendkurs und in den Ferien einwöchige Intensivkurse durch.
Der Einstieg in laufende Kurse ist bei uns jederzeit möglich.
Nach dem interessanten interaktiven Unterricht und einer intensiven Prüfungsvorbereitung (mit Lehrbuch, Smartphone, Tablet und PC) folgt die theoretische Prüfung.
Diese kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Unser Unterrichtsraum ist klimatisiert, sodass auch im Sommer eine angenehme Lernatmosphäre herrscht.
Ausbildungszeiten und Treffpunkte werden bei uns natürlich ganz individuell von Montag bis Sonnabend nach Ihren Möglichkeiten abgesprochen.
Sie können Ihre Fahrausbildung auch schon parallel zur Theorie beginnen, wenn mindestens vier Theoriestunden besucht worden sind, wir empfehlen aber, erst die Theorieprüfung zu absolvieren und dann mit der praktischen Ausbildung zu beginnen.
Prima Klima und Top Ausbildung garantieren Spaß beim Lernen, sicheres Fahren und sehr gute Prüfungsergebnisse.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Den Antrag erhältst du bei uns oder bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes deines Hauptwohnsitzes. Dort ist dieser dann auch einzureichen. Die Gebühr dafür beträgt zur Zeit ca 45,- €.
Zu dem Antrag benötigst du weiterhin:
zusätzlich bei "Begleitendes Fahren mit 17":
zusätzlich für die Klasse B mit Schlüsselzahl 96:
Für die Klassen C und CE:
Für den „Mofaschein“ genügt die Anmeldung bei uns.
Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist erforderlich, wenn du das Mindestalter für die entsprechende FS - Klasse noch nicht erreicht hast.
01796 Pirna, Schlosshof 2/4 Haus SF
Postanschrift : Landratsamt, Postfach 10 02 53/54, 01782 Pirna
Telefon : 03501 - 515 42 31/35
Telefax : 03501 - 515 42 09
www.landratsamt-pirna.de
bis "18" - Fahren nur zusammen mit eingetragener Begleitperson
ab "18" - Umtausch in den Kartenführerschein
Punkte | Ergebnis |
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1 bis 5 | freiwillig, Punktestand wird um einen Punkt reduziert |
6 bis 7 | freiwillig, Punktestand wird nicht reduziert |
8 | Führerschein wird entzogen
Wiedererteilung erst nach Sperrfrist (mind. 6 Monate) und evtl. Auflagen (z.B. MPU) auf Antrag möglich |
Anordnung durch die Behörde bei zwei geringfügigen oder einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung (in der Regel ab 60,00 € Bußgeld / 1 Punkt) innerhalb der Probezeit.